Conference

Results: "Refugee Protection in Germany and Worldwide: Opportunities for evidence and reflection for politics, civil society and administration“

FFVT project in cooperation with Evangelische Akademie Loccum

The conference focused on refugee protection in Germany, Europe and worldwide, against the backdrop of diverse social challenges and increasingly polarised public debate. The aim was to provide an evidence-based reflection on the current state of affairs and the future development of refugee protection. The terms ‘flight’ and ‘refugees’ are understood in a broad sense and encompass not only asylum seekers but also those granted temporary protection, internally displaced persons, and people who have been forced to leave their homes as a result of climate change.

Below you can find the main results of the conference.

Note: The results are only available in German.

Die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Das reformierte GEAS ist ein Konvolut aus einer Richtlinie und zehn Verordnungen sowie der separaten Rückführungsverordnung, welche die bisherige Rückführungsrichtlinie ersetzt. Es handelt sich um ein Gesamtpaket, dessen Erfolg, so mehrere Referent*innen, davon abhänge, wie alle Teile, insbesondere auch die wenig konkrete externe Dimension (kaum Kriterien für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten), umgesetzt werden. Die kurzfristige Implementierung werde durch die späte nationale Umsetzungsgesetzgebung erschwert. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zeige sich, dass nicht alle bereit seien zur kurzfristigen Umsetzung.

Es wurden neben einigen positiven diverse negative Entwicklungen konstatiert. Zum Startdatum 12.6.26 stehen die Bundesländer in Deutschland sehr unter Druck. Die Anpassung der Ländergesetze (Jugend-, Schul-, Polizei- und Abschiebehaftgesetze) seien nicht trivial, die Implikationen seien teils immens, aber die entsprechenden Systeme nicht fertig. Die personellen Kapazitäten seien teils ohnehin bereits unzureichend, und neue Stellen würden, wenn überhaupt geplant, erst ausgeschrieben. Deshalb könne niemand genau voraussehen, zu welchem Zeitpunkt welche Teile der GEAS-Reform in welcher Weise umgesetzt werden.

Bei den Kommunen sei bisher wenig bis gar nichts angekommen, was die Aufgaben bei der Umsetzung betrifft. Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen seien teils ungeklärt. Die Unklarheit bestehe folglich nicht nur auf der Ebene der Interpretation der hoch komplexen GEAS-Regelungen (unter anderem durch die Gerichte), sondern eben auch auf der Ebene der praktischen Umsetzung.

Deutlich kritisiert wurde, dass die Zivilgesellschaft zunehmend aus den Strukturen der Flüchtlingsarbeit ausgenommen werde. Dies betreffe auch die Finanzierung. Die Zivilgesellschaft fühle sich von der politischen Ebene vermehrt unter Druck gesetzt und befürchte den Rückbau der in den letzten Jahren aufgebauten Strukturen in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen. Zivilgesellschaftliche Vertretungen monierten auch, dass die politischen Ebene kaum noch ansprechbar wäre die Belange der Flüchtlingsarbeit. Das gelte auch für den Austausch zwischen den Bundesländern und dem zwischen Bund und Ländern. Es wird befürchtet, dass der Rückbau der zivilgesellschaftlichen Strukturen den Stand der Arbeit mit Geflüchteten auf die Zeit vor 2015 zurücksetzt und private Initiativen wieder in den Vordergrund treten müssen.

Bleibeperspektiven und Rückführungen von Geflücheteten

Es wurde klargestellt, dass die geplanten „Return Hubs“ der neuen EU-Rückführungsverordnung etwas anderes seien als ausgelagerte Asylverfahrenszentren. Diskutiert wurde, dass dies Abschiebezentren eine neue Option für EU-Mitgliedstaaten darstelle, egal zu welchem (normativen) Preis abzuschieben.

Die Hauptmotivation von Personen in freiwilligen Rückkehrprogrammen wurde diskutiert, wobei ihr unsicherer Aufenthaltsstatus, ihr Gefühl, sich nicht zuhause fühlen, sowie Familienbande als Hauptgründe für die Teilnahme aufgeführt wurden. Im Gespräch über das Das Chancen-Aufenthaltsgesetz wurde deutlich, dass es zu aufwendig sei in der Anwendung und es an Personal zur Umsetzung mangele.

Auch die Situation der von in Deutschland lebenden Kriegsvertriebenen wurde diskutiert. So herrsche unter Ukrainer*innen teils große Verunsicherung bzgl. der Verlängerung ihres temporären Schutzes über die „Massenzustromrichtlinie“. Sie könnten zwar in einen anderen Aufenthaltsstatus wechseln, sollten aber ihren gegenüber dem Asylverfahren privilegierten temporären Schutzstatus nicht aufgeben. Unter Syrer*innen herrsche bislang eher kein konkreter Ausreisedruck.

Die Situation in den Kommunen

Es wurde berichtet, dass die Lage der Kommunen im Hinblick auf die Flüchtlingsaufnahme sehr heterogen sei. Notstandssituationen seien derzeit aber die Ausnahme. Während die Zeit nach 2015 durch einen Professionalisierungsschub charakterisiert war, seien seit 2022 hybride Organisationsformen bestehend aus kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren entstanden. Diese würden nun aktiv zurückgebaut. Es gibt eine Debatte darum, was ein resilienter oder krisenfester Staat sei und wie dies gefördert werden könne. Es wurde festgehalten, dass die Integration von Geflüchteten eine Querschnittsaufgabe ist, die alle Politikfelder durchdringt. Kommunen benötigen Ressourcen für ein ganzheitliches Integrationsmanagement (Bsp. Stadt Offenbach). Um Prozesse zu optimieren, sei es wichtig, Zeiten der Inaktivität zu vermeiden. Es wurde sich dafür ausgesprochen, Integration nicht sequenziell und langsam, sondern simultan und zügig zu fördern. Spracherwerb, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration sollten nicht als Silos gedacht werden, sondern Hand in Hand gehen. Ein schnellerer Integrationsprozess verspreche mehr individuellen Erfolg, erspare langfristig gesellschaftliche Kosten und führe zu steigendem bürgerschaftlichen Potenzial.

Des Weiteren wurde diskutiert, dass die durchschnittliche Dauer des Verbleibs in Integrationssystemen in Deutschland deutlich zu lang sei. Die Wirkung von Integrationsmaßnahmen entfalte daher oft nicht ihre volle Wirksamkeit. Erfolgreiche Integration finde überwiegend immer noch analog statt, weswegen die Förderung von Begegnungsräumen unersetzlich sei. Der systematische Einbezug von Migrant*inennorganisation und Immigrant*innen als Expert*nnen könne den Kommunen dabei enorm helfen. Auch die Schulung des kommunalen Personals im Rahmen von Diversity-Workshops befördere die kommunale Integration.

Bildungspolitik

Der Forschungsstand zur Bildungsintegration von Geflüchteten wurde als unzureichend festgestellt. Die Startbedingungen Geflüchteter seien je nach Landkreis sehr unterschiedlich, Umverteilung sei demnach eine fundamentale Triebkraft von Chancenungleichheit.

Benötigt werde ein nationaler Ansatz einer interkulturell kompetenten Schule, die die Teilhabe aller Schüler*innen fördert. Schule müsse als sicherer Ort der Bildung gedacht werden, in denen Schüler*innen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status – gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Sprache habe sich hierbei als Schlüssel zum Erfolg herausgestellt.

Arbeitsmarktintegration

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland ist seit 2015 eine Erfolgsgeschichte. Allerdings hänge der individuelle Erfolg von den Startbedingungen ab; so sei z.B. die frühzeitige Beratung von Frauen wirksam. Ein später Integrationsbeginn verzögere allerdings die Arbeitsmarktintegration, die dann zu einem Aufholprozess wird. Die

Ausbildungsanerkennungsverfahren seien überkomplex: sie funktionieren gut an Unis, aber nicht im Handwerk. Es gäbe aber Verbesserungsmöglichkeiten bei Defizitprüfungen und der Betreuung bei Fachsprachprüfungen. Die Teilnehmer*innen berichteten, dass ein „Kampf“ gegen Dequalifizierungsprozesse geführt werde. Es wurde beklagt, dass in den Behörden oft nicht hinreichend beachtet werde, dass viele Geflüchtete in Bereichen arbeiten möchten, in denen Arbeitskräftemangel herrscht. Der Abbau von bürokratischen Hürden wird daher als zentral angesehen. Kommunen könnten Arbeitgeber*innen durch Integrationspakete zur Seite stehen. Unterstrichen wurde, dass die Themen Asyl und Schutzgewährung wieder gestärkt werden müssen und als komplementär, nicht als Unterthema zur Arbeitsmarktintegration angesehen. Schutzgewährung müsse dabei aber unabhängig von Arbeitsmarktoptionen verstanden werden. Normative und ethische Pflichten dürften nicht in Nützlichkeitserwägungen aufgehen, sondern als eigenständiger demokratischer Wert bestehen bleiben. 

Die Rolle der Medien

Es wurde einander diametral gegenüberstehende Bewertungen zur Rolle der Medien beobachtet. Während von aus dem eher linken Spektrum eine negative Berichterstattung bemängelt wird, wird den Medien aus dem rechten Spektrum eher Schönrederei vorgeworfen. Dabei zeigen Forschungsergebnisse seit Jahrzehnten, dass Migration und Migrant*innen in deutschen Leitmedien deutlich negativ verzerrt dargestellt werden, die Medien aber eher empfänglich für Kritik von aus dem rechten politischen Lager als von der medienwissenschaftlichen Evidenz sind. Die positive gesellschaftliche Wirkung empathischer oder positiver Berichterstattung über Flucht und Migration seitens der Medien wurde herausgestellt.

Podiumsdiskussion „Ist ein Perspektivwechsel möglich und wie könnte eine andere Asylpolitik aussehen?“

Kontrollinteressen und Handlungsfähigkeit seien in der Migrationspolitik wichtig, so hieß es vom Podium, die gegenwärtige Politik funktioniere aber offensichtlich dahingehend nicht. Zudem ließe sich mit migrationsfeindlichen Politiken die Demokratie nicht verteidigen. Gegenentwürfe zu rechter Politik könnten nicht in mehr rechter Politik bestehen. Der stattfindende Rechtsabbau bei bestimmten Gruppen wie Geflüchteten wirke sich negativ auf die gesamte Gesellschaft aus. Es fehle am notwendigen Einsatz für den menschenrechtlich geforderten Flüchtlingsschutz aus der Politik. Dazu gehöre auch die zunehmende Unsichtbarmachung von Engagement für Geflüchtete, gegen die auch von den Medien vorgegangen werden müsse. Es wurde darauf hingewiesen, dass Menschenrechte keine Einschränkung seien, sondern fundamentaler Bestandteil und Identität liberaler Demokratien.

Trotz der Feststellung, dass die derzeitig verfolgte Politik nicht funktioniere, um Flüchtlingsschutz und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu gewährleisten, wurde gegen ein Staatsverständnis argumentiert, wonach der Staat alle diesbezüglichen Aspekte selbst hinreichend durchführen könne. Dagegen wurden das Konzept hybrider Governance diskutiert. Die Kooperation zwischen Kommunen und Zivilgesellschaft müsse dafür gestärkt und verbessert werden. Auch die Erfahrungen von Menschen mit Fluchtgeschichte müssten viel stärker genutzt werden. Zudem seien ganzheitliche Ansätze partikularen Ansätzen vorzuziehen. Das ressortübergreifende Thema Migration/Flucht müsse auch ebenso politisch angegangen werden und nicht dem Primat der Innenpolitik unterliegen.

Fluchtforschung sollte als Beitrag zu Sicherheit und Demokratie verstanden, Entwicklungs-, Handels-, Sicherheits- und Migrationspolitik sollten dementsprechend zusammengedacht werden. Zudem solle auch die mediale Berichterstattung stärker in den Blick genommen werden. Die Kraft der Narrative – insbesondere positive mit Blick auf Migration – seien in der Gesellschaft gleichzeitig stark vorhanden und unterrepräsentiert.

Grundrechte müssten dabei auch in der Kooperation mit Drittstaaten gelten. Zudem müssten legale Zugangswege, Regularisierungen, die Stärkung der Zivilgesellschaft, Rechtsschutz und –beratung wieder verstärkt diskutiert und auf die politische Agenda gesetzt werden.

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